Treppensysteme - Technik

Hilfen zur Lösungsfindung

Unsere Erfahrungen zeigen, dass es bei Spindeltreppen in der Planungsphase oft sehr schwierig ist, die Lage des Austrittspodests zum Antritt (Lage der ersten Stufe) zu finden. Es gibt die Möglichkeit, die Spindeltreppe rechts- oder linksgewendelt auszuführen oder mit unterschiedlichen Kreisaufteilungen zu arbeiten. Die Auswahl der geeigneten Kreisteilung ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dies können der geforderte Mindestauftritt an der inneren Begrenzung bei Wendelstufen von 100 mm, die lichte Treppendurchgangshöhe von 2.000 mm, das Steigungsverhältnis von 2 s + a oder auch die Anordnung der Podeste sein.

Mit verschiedenen Teilungen lassen sich bei den dargestellten Durchmessern die gewünschten Auftrittsbreiten erreichen. Als Grundregel kann empfohlen werden: kleiner Durchmesser = niedrigere Teilungszahl bzw. großer Durchmesser = höhere Teilungszahl.

Der Einsatz kleinerer Treppendurchmesser kann nur bei eingeschränkten Platzverhältnissen auf der Baustelle und in Abstimmung bzw. Zustimmung mit der örtlichen Bauaufsicht erfolgen. Für den nicht öffentlichen bzw. privaten Bereich können kleinere Treppendurchmesser eingesetzt werden.

Die Fertigungspalette der MEISER Spindeltreppen umfasst einen Durchmesser von 1.200 bis 4.000 mm und richtet sich nach den gewünschten Anforderungen sowie den baulichen Gegebenheiten.

Treppendurchgangshöhe

Lichte Treppendurchgangshöhe

„Die lichte Treppendurchgangshöhe als lotrechtes Fertigmaß (in gebrauchsfertigem Zustand der Treppe) wird gemessen über einer gedachten geneigten Ebene, die durch die Vorderkanten der Stufen gebildet wird. Von dieser Ebene, bzw. über den Podesten wird bis zu den Unterseiten darüber liegender Bauteile gemessen.“ Diese Definition nach DIN 18065 hat auf die Konstruktion von Spindeltreppen wesentlichen Einfluss und wird bei der Vorplanung leider oft vernachlässigt. Deshalb möchten wir dies, speziell auf die Spindeltreppe angewandt, in der Darstellung zeigen. So kann z. B. eine stärkere Betondecke oder Verkleidung einer Podestkonstruktion schon zur Verringerung der Kopffreiheit führen.

Treppenlaufbreite

Nutzbare Treppenlaufbreite

„Die nutzbare Treppenlaufbreite als lichtes Fertigmaß (gemessen in gebrauchsfertigem Zustand) wird waagerecht gemessen zwischen begrenzenden Oberflächen, Bauteilen und/oder Handlaufinnenkanten bzw. deren Projektion“. Soweit die Definition der nutzbaren Laufbreiten nach DIN 18065. Unsere Darstellung soll helfen, den von uns verwendeten Begriff der lichten Laufbreite im Vergleich mit der nutzbaren Laufbreite bei Spindeltreppen besser zu erklären.

Die ausgewählten Beispiele einer Spindeltreppe zeigen einen Treppendurchmesser von ca. 2.900 mm mit einer nutzbaren Laufbreite von ca. 1.000 mm sowie die alternative Lösung bei einem Treppendurchmesser von ca. 2.300 mm mit einer lichten Laufbreite von 1.000 mm.

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