Treppensysteme

Treppen gelten als Verbindung zwischen mindestens zwei unterschiedlichen Ebenen. Senkrechte Steigungen und waagerechte Auftritte werden dabei als Stufen in einer schiefen Ebene miteinander verbunden. (weiterlesen)

Rettungs- und Feuertreppen

Industrie- und Wartungstreppen

Innen- und Balkontreppen

Sonderkonstruktionen

Treppen gelten als Verbindung zwischen mindestens zwei unterschiedlichen Ebenen. Senkrechte Steigungen und waagerechte Auftritte werden dabei als Stufen in einer schiefen Ebene miteinander verbunden.

Eine Treppe ist in der Regel als langfristige Investition zu sehen. Sie soll zu einem ästhetischen Erscheinungsbild beitragen, gleichzeitig natürlich funktional sein und den grundlegenden Vorgaben (DIN, GUV, Forderungen usw.) entsprechen. Die Oberflächenbehandlung muss mindestens den Anforderungen des Einsatzortes genügen.

Anstelle von Treppen (20 – 45°) können auch Rampen mit flacher Neigung (0 – 20°) zugelassen werden. Zusätzlich gehören Treppenleitern (45 – 75°) und Steigleitern (75 – 90°) zu den ortsfesten Zugängen. Anstelle von Treppen können Rampen (nach DIN 18024) mit flacher Neigung (max 6%) zugelassen werden. Dies bietet sich insbesondere in Gebäuden an, in denen die Verkehrswege alten- und behindertengerecht ausgebildet werden müssen.


Planung, Zeichnung und Beratung - alles aus einer Hand

Treppen werden in baurechtlich notwendige und baurechtlich nicht notwendige Anlagen unterteilt, wobei zwischen geraden Treppen und Wendeltreppen unterschieden wird. Zusammen mit Ihnen, unseren Kunden, planen, zeichnen und setzen wir Ihre Vorstellungen von einer ästhetischen und funktionellen Treppe um. Unsere umfassende Produktpalette reicht dabei von der Rettungstreppe im Außenbereich über verschiedene Industrietreppen bis hin zu eleganten Wohnraumtreppen.

Lassen Sie sich überzeugen!